Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit dem Abschluss des Kaufvorgangs (online oder vor Ort) erklärt sich der Kunde mit folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden:

 

1. Vertragsschluss und Widerruf

Der Vertrag kommt erst durch die Versendung einer Bestätigungs-E-Mail zustande. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. „BAAM Kids Village“ gewährt dem Kunden abgesehen hiervon die Möglichkeit, innerhalb von 24 Stunden nach Versendung der Bestätigungs-E-Mail vom Vertrag Abstand zu nehmen und den Aufenthalt zu stornieren. Bei einer Stornierung nach 24 Stunden und bei Nichterscheinen einer Gruppe wird der volle Betrag der buchenden Person in Rechnung gestellt.

 

2. Eintritt

Der Kunde erwirbt mit Abschluss des Vertrages ein Zutrittsrecht zu den Räumlichkeiten von „BAAM Kids Village“. Der Zeitraum und die Dauer des Aufenthalts bestimmen sich nach dem in der Bestätigungsmail genannten und zuvor vom Kunden ausgewählten Zeitslot. Der Kunde hat mit den von ihm beim Kaufvorgang benannten Personen in diesem Zeitraum Zutritt zu den Räumlichkeiten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Räumlichkeiten nach Ende des gebuchten Zeitslots unverzüglich zu verlassen. Sollte der Kunde nicht die gesamte Dauer des Zeitslots nutzen können, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung oder Verlängerung.

 

3. Verhalten innerhalb der Räumlichkeiten

Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb der Räumlichkeiten die Verhaltens- und Hausordnung zu achten und nicht dagegen zu verstoßen. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, die Einhaltung dieser Regeln durch die von ihm begleiteten Kinder zu überwachen und zu gewährleisten.

Die Verhaltensregeln lauten wie folgt:

  • Innerhalb des Spielbereichs ist aus hygienischen Gründen das Essen und Trinken untersagt.
  • Der Spielbereich darf ausschließlich mit (rutschfesten) Socken betreten werden.
  • Aus Sicherheitsgründen dürfen keine persönlichen Gegenstände wie Spielsachen, Taschen oder Rucksäcke auf die Spielfläche mitgenommen werden. Kleidung mit Kordeln, Schnüren, Haken oder ähnlichen Elementen sowie Schmuck und Spangen sind nicht gestattet. Derartige Gegenstände müssen in einer Garderobenbox verstaut werden.
  • Kinder unter 6 Jahren sind insbesondere auch bei Toilettengängen zu begleiten und zu beaufsichtigen.
  • Das Rauchen sowie die Benutzung von Feuerzeugen, Streichhölzern und anderen offenen Flammen sind im „BAAM Kids Village“ strengstens untersagt.
  • Bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln behält sich „BAAM Kids Village“ das Recht vor, Gäste nach eigenem Ermessen ohne Erstattung des Eintrittspreises von der Anlage zu verweisen.
  • Das Filmen und Fotografieren ist in unseren Räumen erlaubt. Fremde Personen dürfen jedoch nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden.
4. Aufsichts- und Betreuungspflicht, Haftung

Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, für die Aufsichtspflicht über die von ihm begleiteten Kinder Sorge zu tragen. Der mit der Aufsichtspflicht betrauten Person ist es nicht gestattet, das Kind allein in den Räumlichkeiten zurückzulassen. „BAAM Kids Village“ übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Missachtung der Aufsichtspflicht entstehen. Der Kunde wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Personal in „BAAM Kids Village“ keine besondere medizinische Ausbildung hat. Weiterhin wurde der Kunde darüber in Kenntnis gesetzt, dass weder der Betreiber noch seine Erfüllungsgehilfen eine Aufsichts- oder Betreuungspflicht übernehmen. Alle Anlagen und Einrichtungen dürfen ausschließlich für ihren vorgesehenen Zweck verwendet werden. Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber verpflichtet sich, die Einrichtungen in einem funktionalen, sicheren und sauberen Zustand zu halten. Die Aufsichts- und Betreuungspflicht obliegt einzig den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen. Kindern ist der Besuch nur in Begleitung mindestens eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet. Eine Haftung des Betreibers und seiner Erfüllungsgehilfen besteht nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

5. Kameraüberwachung

Der Kunde ist über die Kameraüberwachung der Räumlichkeiten in Kenntnis gesetzt worden und erklärt sich damit einverstanden. Die Kameraüberwachung erfolgt zum Zwecke der Sicherheit und zur Wahrung des Hausrechts in unseren Räumlichkeiten. Die Aufzeichnungen werden DSGVO-konform verarbeitet und nach den gesetzlichen Vorgaben gelöscht.

 

6. Haftung für mitgebrachte Gegenstände

Für durch den Kunden mitgebrachte Gegenstände übernimmt „BAAM Kids Village“ keine Haftung. Dies gilt auch für den überdachten Außenbereich, der für Kinderwagen gedacht ist. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, selbst auf die von ihm mitgebrachten Gegenstände aufzupassen. „BAAM Kids Village“ übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene oder gestohlene Gegenstände.

 

7. Eigene Speisen und Getränke

Das Mitbringen und der Konsum von eigenen Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Davon ausgenommen ist Babynahrung.

 

8. Geschlossene Gesellschaft

Sollte der Kunde eine private Veranstaltung (geschlossene Gesellschaft) wünschen, so muss dies vorab mit „BAAM Kids Village“ abgeklärt worden sein. Aufgrund der beschränkten Personenanzahl, die in unseren Räumlichkeiten Platz finden, behalten wir uns vor, bei Buchungen ab einer Personenzahl von 10 Personen dem Kunden ein individuelles Angebot zu unterbreiten. Hierfür kann der Kunde vorab mit dem Betreiber Kontakt aufnehmen.

Zusätzlich zu den o. g. Punkten gilt bei privaten Veranstaltungen folgender Absatz:

  • Dem Kunden ist es gestattet, kleinere Gegenstände zur Dekoration mitzubringen (bspw. Kerzen, Ballons, Tischdeko ohne Konfetti etc.).
  • Dem Kunden ist es jedoch nicht gestattet, ohne vorherige Absprache eigene Speisen (darunter fällt auch Geburtstagskuchen) oder Getränke mitzubringen.
  • Weiterhin ist es dem Kunden untersagt, Konfetti oder ähnliche Dekoartikel mitzubringen, die die Reinigung der Räumlichkeiten erschweren könnten. Piñatas sind in unseren Räumlichkeiten nicht erlaubt.
  • Auch bei privaten Veranstaltungen erklärt der Kunde, die Räumlichkeiten nach Beendigung des Zeitslots unverzüglich und in einem sauberen Zustand zu verlassen.
  • Sollte der Kunde Abfall hinterlassen oder die Räumlichkeiten in einem unsauberen Zustand verlassen haben, steht es dem Betreiber frei, eine Reinigungspauschale in Höhe von 50,- € in Rechnung zu stellen.
  • Die Überschreitung des Zeitslots wird mit 60,- € je angefangene 15 Minuten in Rechnung gestellt.
  • Zur Koordination der privaten Veranstaltung verpflichtet sich der Kunde, eine Telefonnummer zu hinterlegen.
9. Umgang mit Kundendaten

Der Betreiber verpflichtet sich, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten fürsorglich zu behandeln, diese nicht an Dritte weiterzugeben und unverzüglich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu vernichten. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO). Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu erhalten sowie deren Löschung zu verlangen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

 

10. Abschlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Sitz von „BAAM Kids Village“. Ebenfalls befindet sich der Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, beim sachlich zuständigen Gericht am Sitz von „BAAM Kids Village“. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder ihre Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen treten Regelungen, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken der Geschäftsbedingungen.


Stand September 2024